Wichtiger Hinweis zur Wiederbewaldungsprämie
Alle Mitglieder der FBG Nordeifel können einen Antrag im Rahmen der Wiederbewaldungsprämie stellen. Hierzu wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Betreuungsförster. Weitere Infos unter: https://www.land.nrw/pressemitteilung/fuer-den-wald-der-zukunft-wiederbewaldungspraemie-als-weiteres-foerderangebot-kann
Bitte warten Sie mit der Durchführung einer Wiederaufforstung ab, bis der Bewilligungsbescheid vorliegt. Zur Durchführung zählt bereits die Pflanzenbeschaffung, die keinesfalls vor der Bewilligung erfolgen darf. Sobald der Bewilligungsbescheid vorliegt, erhalten Sie durch den Betreuungsförster, der auch alles übrige mit Ihnen abspricht, eine Nachricht.
Mit der Antragstellung, die weitestgehend für Sie durch die FBG Nordeifel abgewickelt wird, ist die Vorlage einer De-Minimis Erklärung erforderlich. Die De-Minimis Erklärung muss durch den Waldbesitzer unterschrieben sein und im Original vorgelegt werden. Ohne die De-Minimis Erklärung werden Anträge bei der zuständigen Stelle nicht angenommen.
Den Vordruck erhalten Sie zur Verfügung gestellt, oder können ihn auch im Bereich Downloads dieser Homepage herunter laden.
Mitgliederversammlung 2025
Die Mitgliederversammlung des Jahres 2025 findet am Donnerstag, den 03.04.2025 ab 17:00 Uhr in der Grenzlandstube der Grenzlandhalle Hellenthal statt. Die formale Einladung und die Tagesordnung geht den Mitgliedern noch zu.
Motorsägenkurse 2025
Das Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde organisiert drei zweitägige Motorsägenkurse. Der Teilnahmenachweis an einem derartigen Kurs ist eine Mindestvoraussetzung, um Brennholz in Selbstwerbung einschlagen zu dürfen.
Folgende Termine sind vorgesehen: 05.02.2025 + 06.02.2025; 19.02.2025 + 20.02.2025 sowie 12.03.2025 + 13.03.2025
Der folgende Link https://www.wald-und-holz.nrw.de/aktuelle-meldungen/motorsaegenkurse-im-februar-und-maerz führt Sie zu einem Faltblatt und den Ansprechpartnern des Forstamtes zur Anmeldung.