Alle Mitglieder der FBG Nordeifel können einen Antrag im Rahmen der Wiederbewaldungsprämie stellen. Hierzu wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Betreuungsförster. Weitere Infos unter: https://www.land.nrw/pressemitteilung/fuer-den-wald-der-zukunft-wiederbewaldungspraemie-als-weiteres-foerderangebot-kann
Bitte warten Sie mit der Durchführung einer Wiederaufforstung ab, bis der Bewilligungsbescheid vorliegt. Zur Durchführung zählt bereits die Pflanzenbeschaffung, die keinesfalls vor der Bewilligung erfolgen darf. Sobald der Bewilligungsbescheid vorliegt, erhalten Sie durch den Betreuungsförster, der auch alles übrige mit Ihnen abspricht, eine Nachricht.
Mit der Antragstellung, die weitestgehend für Sie durch die FBG Nordeifel abgewickelt wird, ist die Vorlage einer De-Minimis Erklärung erforderlich. Die De-Minimis Erklärung muss durch den Waldbesitzer unterschrieben sein und im Original vorgelegt werden. Ohne die De-Minimis Erklärung werden Anträge bei der zuständigen Stelle nicht angenommen.
Den Vordruck erhalten Sie zur Verfügung gestellt, oder können ihn auch im Bereich Downloads dieser Homepage herunter laden.