Neuer De-Minimis Grenzbetrag
Ab dem 01.01.2024 wird der De-Minimis Grenzbetrag von 200.000 Euro auf 300.000 Euro angehoben.
Neue Forsteinrichtung mit Stichtag 01.01.2024
Am 12.12.2023 fand die Einleitungsverhandlung für die neue Forsteinrichtung unser FBG statt. Das Land NRW hat die Fa. Atalay-Consult GmbH beauftragt, die Forsteinrichtung durchzuführen. Es wurde folgender Zeitplan besprochen:
Besitzstandserfassung: Ab Anfang 2024 bis 30.06.2024
Waldaufnahmen: 30.06.2024 bis 30.08.2025
Lieferung: bis 30.10.2025
Schlussabnahme: Im November 2025
Wie auch bei der vorangegangenen Forsteinrichtung mit Stichtag zum 01.01.2014 erhalten Sie die Option, eine „Waldbesitzermappe“ zu bestellen. Eine Waldbesitzermappe kann ein sehr wertvolles Instrument zur Bewertung Ihres Waldbesitzes sein. Über den Inhalt einer Waldbesitzermappe, sowie den Kosten, werden wir Sie in Kürze auf dieser Homepage informieren.
PEFC-Praxishilfen
Sehr geehrte Mitglieder,
im Rahmen unseres PEFC-Zertifikates, auf dessen Unabdingbarkeit wir mehrfach hingewiesen haben, müssen von allen Mitgliedern unserer FBG Nordeifel wichtige Regeln des PEFC eingehalten werden. Der PEFC hat Broschüren zur erfolgreichen Umsetzung der Waldstandards herausgegeben. Diese Broschüren sind als Praxishilfen für sie, als unsere Mitglieder und Waldbesitzer, zu verstehen.
Bitte laden sie sich die PEFC-Praxishilfen zu verschiedenen Themen ihrer Waldbewirtschaftung unter der Internetadresse
www.pefc.de/praxishilfen
herunter.
Bitte sprechen sie mit ihrem Dienstleistungsförster über die praktische Durchführung aller Arbeiten und die Einhaltung der PEFC-Standards. Nur wenn alle Mitglieder unserer FBG die PEFC-Standards einhalten, können wir unser Zertifikat dauerhaft halten.
Herzlichen Dank für ihre Mitwirkung.