Neue Forsteinrichtung

Am 28.06.2023 wurde durch den Vorsitzenden und den Geschäftsführer unserer FBG Nordeifel anlässlich eines Termins im Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde mit Herrn Böltz (Forstamtsleiter) und Herrn Gertzen (Fachbereichsleiter Dienstleistungen) die Erstellung einer neuen Forsteinrichtung für die FBG Nordeifel beauftragt.

Unsere bestehende Forsteinrichtung läuft jetzt, nach 10 Jahren, aus. Das Bestehen einer aktuellen Forsteinrichtung ist unter anderem Voraussetzung für unsere weitere PEFC-Zertifizierung und vor allen Dingen für die Inanspruchnahme der „Direkten Förderung“. Eine aktuelle Forsteinrichtung gibt den Mitgliedern aber auch wichtige Auskünfte über Ihren Waldbestand und kann für steuerliche Zwecke verwendet werden.

Käfersituation

Wir befinden uns im 5. Jahr der Käferkalamität. In diesem Jahr trat die Kalamität zunächst abgeschwächt auf. In den nächsten Wochen ist allerdings mit einem verstärkten Ausflug der 2. Generation zu rechnen. Der forstfachliche Leiter des Landesbetriebes Wald und Holz, Herr Thomas Kämmerling, stellt in einem offenen Brief wie folgt dar: „Der Flug der zweiten Generation setzte allerdings in den Niederungen bereits am 18. Juni ein und wird entsprechend der Phenips-Modellierung in Arnsberg und Lüdenscheid (150m – 350m über NN) um den 2.7., in Kall-Sistig oder Bad Berleburg (505m – 610m ü.NN.) um den 9.7. und am Kahlen Asten (839m ü.NN) um den 20.7.2023 erwartet. Um einer erneuten Massenvermehrung entgegenzuwirken, ist wieder volle Aufmerksamkeit gefordert!

Das bedeutet:
– Intensives Absuchen gefährdeter Bestandsränder auf austretendes Harz, Bohrlöcher,  herabfallendes Bohrmehl, Spechtabschläge, abfallende Nadeln und Kronenverfärbungen
– Sofortiges Markieren der befallenen Bäume
– Gut organisierte Logistik – Ernte, Rücken und Abfuhr des befallenen Holzes innerhalb von 10 Tagen nach dem Einbohren
– Notfalls Entrinden oder Behandlung mit Pflanzenschutzmitteln (Karate Forst flüssig derzeit bis 30.09.2023 zugelassen.“

Wir haben unsere Dienstleistungsförster gebeten, die Verbreitung des Käfers vor Ort engmaschig zu kontrollieren. Im Kleinprivatwald wird die Bezahlung dieser Leistung durch die FBG Nordeifel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgaben übernommen.

Unsere Bitten an Sie:

Wenden Sie sich sofort an Ihren Dienstleistungsförster, wenn sie selbst Käferbefall in Ihren Beständen feststellen.

Wenn Ihr Förster auf Sie zukommt und um Ihre Zustimmung zum Einschlag von Käferbefallenem Holz bittet, arbeiten Sie vertrauensvoll mit ihm / ihr zusammen.

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen Dienstleistungsförsters finden Sie auf dieser Homepage unter der Rubrik „Dienstleistungsförster“.

Urlaubszeiten – Abwesenheitszeiten

Unsere Dienstleistungsförster haben Anspruch auf Urlaub oder sind aus anderen Gründen zeitweise nicht erreichbar. Sollten Sie Ihren Förster in einer dringlichen Angelegenheit über einige Versuche nicht erreichen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Geschäftsstelle. Wir kümmern uns dann um eine Kontaktaufnahme mit Ihnen, eventuell auch durch eine Vertretung Ihres Försters.