Über uns
Die Forstbetriebsgemeinschaft Nordeifel
Das Bundeswaldgesetz wurde am 02.05.1975 ausgefertigt. Diese Gesetz ermöglichte es, das forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse eine durch das Land NRW subventionierte Beförsterung in Anspruch nehmen konnten.
Die Forstbetriebsgemeinschaft Nordeifel – die bis 2019 den Namen Forstbetriebsgemeinschaft Schleiden trug – wurde 1974 im Saal Röhl in Schleiden-Olef von 13 anwesenden Waldbesitzern in einer Gründungsversammlung aus der Taufe gehoben. Nach Verabschiedung des Bundeswaldgesetzes erfolgte die Anerkennung durch die damalige Höhere Forstbehörde Rheinland.
Der anfängliche Geschäftsbetrieb beschränkte sich auf wenige Vorgänge im Jahr. Überwiegend hatten Waldbesitzer bei der Beantragung von Förderung für Erstdurchforstungsmaßnahmen oder für Erstaufforstungen Vorteile von einer Mitgliedschaft. Man kann rückblickend sagen, dass seinerzeit nahezu die gesamte Verwaltungsarbeit von den jeweils betreuenden staatlichen Förstern erledigt wurde.
Durch die Förster der staatlichen Forstämter wurde neben der Organisation und Begleitung aller forstlichen Maßnahmen auch das Holz verkauft. Das „Rundum-Sorglos-Paket“ durch die staatliche Verwaltung für ein vergleichsweise geringes Entgelt hat sich über 45 Jahre gehalten. Auch, wenn der Verwaltungsaufwand in der FBG über die Jahre hinweg gestiegen war, so war er Dank des Engagements der staatlichen Förster überschaubar geblieben.
Durch die Umsetzung von EU-Wettbewerbsrecht – bei der Subventionierung der Beförsterung und Kartellbildung beim Holzverkauf – wurden erhebliche Einschnitte in die FBG herbeigeführt:
Der Holzverkauf musste ab spätestens dem Jahr 2020 privatisiert werden.
Die Beförsterung durfte ab dem Jahr 2021 durch die staatlichen Forstämter nur noch zu Vollkosten angeboten werden.
Die FBG Nordeifel war maßgeblicher Initiator zur Bildung einer Forstwirtschaftlichen Vereinigung in der Nordeifel. Die neun gründenden Forstbetriebsgemeinschaften und zwei große kommunale Forstbetriebe hatten mit der Gründung zum Ziel, die gemeinsame Holzvermarktung zu betreiben. Dieses Ziel wurde mit der Gründung des Holzkontors Nordeifel GmbH als gemeinsames Unternehmen der Waldbesitzer verwirklicht.
Nachdem die indirekte Förderung durch subventionierte Entgelte für die staatlichen Förster eingestellt werden sollte, stellte sich die FBG Nordeifel auch dieser Herausforderung. Nach über einem Jahr intensiver Vorbereitung, zu der ein kompliziertes Ausschreibungs- und Vergabeverfahren gehörte, konnte am 27.01.2021 ein Leistungsvertrag mit dem Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde zur Beförsterung der angeschlossenen Waldflächen von Mitgliedern unterzeichnet werden. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 5 Jahren. Die Erfüllung aller Voraussetzungen verschafft den Mitgliedern der FBG Nordeifel den Vorteil, dass für die meisten Beförsterungsdienstleistungen eine 80%ige (direkte) Förderung beantragt werden kann.

Die Zeiten, als Förster noch mehr oder weniger alles regelten, gehören der Vergangenheit an. Die FBG Nordeifel ist heute ein regelbesteuerter Betrieb mit einer umfassenden Verantwortung für ihre gesamte Geschäftstätigkeit. Der Zuwachs an Aufgaben und Verantwortung war nur durch einen Ausbau der Geschäftsstelle zu bewältigen. Hierzu werden modernste Kommunikationsmittel und eine eigens geschaffene Software genutzt. Die FBG Nordeifel wird sich auch weiterhin zukunftsfähig und unabhängig aufstellen.
Mit etwa 400 Waldbesitzern, die in der FBG Nordeifel organisiert sind, und die rd. 3.500 ha Waldfläche repräsentieren, ist sie eine der größten Forstbetriebsgemeinschaften in der Region und in NRW.
